Jörg Bühre Immobilien e.K. – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angaben

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt dieses Angebotes beruht auf Informationen des Auftraggebers. Die Objektangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Unsere Haftung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe und Kontaktaufnahme

Die Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Jörg Bühre Immobilien e.K. unter Verweis auf die entstehende Provisionsverpflichtung gestattet. Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz in voller Provisionshöhe, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss gelangt. Die Kontaktaufnahme ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf uns Bezug zu nehmen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

3. Identitätsfeststellung

Den Kunden ist bekannt, dass wir gem. § 2 Abs. 1 Nr. 14 GWG Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes und somit zur Identitätsfeststellung unserer Kunden verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den Kunden, uns die dafür notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, sowie Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben, unverzüglich mitzuteilen.

4. Provisionshöhe

Die Provision beträgt – soweit nicht gesetzlich zulässig anders angegeben – für Nachweis und/oder Vermittlung von Seiten des Annehmenden bei Kaufabschluss sechs Prozent zzgl. MwSt., fällig bei Vertragsabschluss. Bei Kaufabschluss bzgl. eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung beträgt die Provision sowohl für Käufer*in als auch für Verkäufer*in je 3 Prozent zzgl. gesetzl. MwSt., sofern der/die Käufer*in Verbraucher*in i.S.d. § 13 BGB ist. In Zweifelsfällen der Provisionshöhe gilt der im Angebot angegebene Betrag als Rechnungsgrundlage oder, falls fehlend, die ortsübliche Maklerprovision. Für die Anmietung von Wohnraum fällt für den/die Mieter*in keine Provision an. Hier beträgt die Provision 2 Monats-Kaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt. für den/die Vermieter*in, fällig mit Abschluss des Mietvertrages.

5. Provisionsanspruch

Unsere Provision entsteht für die Vermittlung oder den Nachweis eines Objektes/einer Geschäftsgelegenheit oder eines Käufers/Mieters und ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Dies beinhaltet den Kauf/die Miete weiterer Objektflächen, sowie die Anmietung/den Erwerb nachbarschaftlicher Objekte des Nachgewiesenen. Eine Anmietung des nachgewiesenen Objektes ohne den Abschluss eines Vertrages (Verzögerung, Aufschiebung, Unterlassung) gilt durch Ingebrauchnahme als Vertragsvollzug und berechtigt ab Einzug/Nutzung zu vollem Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge von Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteil zur Zahlung der Gesamtprovision verpflichtet, bei dem der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt. Bei Gemeinschaftsgeschäften gilt der jeweils höhere Provisionssatz. Abwicklung und Bezahlung der Provision erfolgen über uns. Der Provisionsanspruch ist auch fällig, wenn der Verkauf oder die Vermietung mit einer anderen als der Vertragspartei, gegenüber welcher der Nachweis stattgefunden hat, zustande kommt, wenn diese Person in besonders engen und persönlichen Beziehungen mit dem Maklerkunden steht und dieser mit dem abgeschlossenen Vertrag den gleichen wirtschaftlichen Erfolg erzielt.

6. Unterzeichnung des Angebotes

Die Unterzeichnung des Angebotes bestätigt die Anerkennung/Kenntnis des Nachweises und des vollen Provisionsanspruches, außer bei zusätzlichem Vermerk und vorgesehener Gegenzeichnung des Anbietenden.

7. Maklervertrag

Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns der Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die volle Provision. Unsere Verpflichtungen ergeben sich überdies aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag (§§ 652 ff.). Der Auftraggeber hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das angebotene Objekt abschließt.

8. Doppeltätigkeit

Der Makler ist zum Tätigwerden sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer berechtigt und wird hierauf gegebenenfalls rechtzeitig hinweisen.

9. Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden, sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden; die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.

10. Salvatorische Klausel

Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften sich davon als unwirksam erweisen. Eine unwirksame Bedingung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, sodass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist der Gerichtsstand Herzberg am Harz. Es gilt deutsches Recht.

12. Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten gem. § 33 BDSG gespeichert werden.

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