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Änderungen für Immobilienbesitzer im Jahr 2024: Ein Überblick

Im Jahr 2024 erwarten Immobilienbesitzer – und die, die es noch werden möchten – eine Reihe bedeutender Veränderungen, die sich auf ihr Eigentum und ihre finanzielle Situation auswirken können. Ich möchte Ihnen gerne einen Überblick darüber geben, was Sie als Immobilienbesitzer in diesem Jahr erwartet.

Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz

Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizungen

Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden ab 2024 neue Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien bei neu installierten Heizungsanlagen eingeführt. Neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Aber keine Sorge: Diese Regelung gilt vorerst nur für neu errichtete Gebäude in Neubaugebieten, für die der Bauantrag ab dem 01.01.2024 gestellt wird. Für andere Neubauten und Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen.

Überprüfung von Heizanlagen

Im Zuge der Aktualisierung des Gebäudeenergiegesetzes sind neben der Regelung zur Nutzung erneuerbarer Energien in Heizungsanlagen weitere Änderungen vorgesehen. Dazu gehört die regelmäßige und fachgerechte Überprüfung von Heizungsanlagen und Wärmepumpen. Werden dabei notwendige Optimierungen festgestellt, müssen diese innerhalb eines Jahres nach der Überprüfung durchgeführt werden.

Weitere Richtlinien für Heizungen

In Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ist zudem ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgeschrieben. Heizkessel, die eine Betriebsdauer von 30 Jahren erreicht haben, müssen ausgetauscht werden. Außerdem dürfen umweltschädliche Heizungsanlagen nicht mehr betrieben werden.

Dämmung der oberen Geschossdecke

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, erben oder verschenken, sind Sie als neuer Eigentümer verpflichtet, die oberste Geschossdecke oder das Dach zu dämmen. Damit sollen unnötige Wärmeverluste vermieden werden.

Isolierung von Leitungen

Ungedämmte Warmwasser- und Heizungsrohre sind nicht mehr erlaubt: Werden solche Rohre ausgetauscht, müssen sie so gedämmt werden, dass die durchschnittliche Oberflächentemperatur nicht mehr als 40 Grad Celsius beträgt. Für Rohre und Leitungen von Lüftungs- und Klimaanlagen gilt eine noch strengere Regelung, die eine Durchschnittstemperatur von nur zehn Grad Celsius zulässt.

Erhöhung der CO2-Steuer

Seit dem 1. Januar 2024 ist die CO2-Abgabe um 15 Euro auf 45 Euro pro Tonne CO2-Emissionen gestiegen. Diese Erhöhung um fünf Euro mehr als ursprünglich von der Regierung geplant, wurde im Rahmen der Haushaltsdebatte beschlossen. Die Folge sind höhere Kosten sowohl für Erdgas als auch für Heizöl. Mit der Erhöhung der CO2-Steuer sollen Anreize geschaffen werden, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Umstieg auf umweltfreundlichere Energieträger voranzutreiben.

2024 bringt also eine Reihe von Änderungen für Immobilienbesitzer mit sich. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen von Gebäuden zu reduzieren. Wenn Sie Fragen zu den Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihre Immobilie haben, verweise ich Sie auf Wunsch gerne an einen professionellen Energieberater. Für weitere Informationen zum Immobilienmarkt oder zu den Themen Kauf und Verkauf, stehe ich Ihnen als Inhaber von Jörg Bühre Immobilien e.K. gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um sich individuell beraten zu lassen und Ihre Anliegen zu besprechen.

Mann klickt auf ein Startzeichen mit der Bezeichnung 2024
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